Steuerreform der Bundesregierung
02.07.2026
Am heutigen Donnerstag, 02.07.2026, hat die Bundesregierung ein 34 Punkte umfassendes Maßnahmenpaket vorgestellt mit dem die unteren und mittleren Einkommen steuerlich entlastet werden sollen.
Hier einige der in der Pressekonferenz genannten Eckpunkte:
- Anhebung des Grundfreibetrages
- Erhöhung des Kindergeldes und des Kinderfreibetrags
- Höherer Arbeitnehmerpauschbetrag
- langsamerer Anstieg des Steuertarifs
- Erhöhung des Einkommens zur Anwendung des Spitzensteuersatzes
Dies soll z.B. bei einer vierköpfigen Familie mit einem zu versteuernden Einkommen von 60.000 € zu einer Entlastung von 600 € jährlich führen.
- Abfindungen sollen steuerlch begünstigt werden, aber nur, wenn danach ein neues Beschäftigungsverhältnis eingegangen wird.
Als Gegenfinanzierung soll die Reichensteuer ab einem zu versteuernden Einkommen von 250.000 € auf 45 % und ab 280.000 € auf 47 % steigen. D.h. auf jeden Euro der diese Grenzen übersteigt, ist der genannte Prozentsatz anzuwenden, nicht auf das gesamte zu versteuernde Einkommen.
Außerdem soll die Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen von 20 % auf 15 % herabgesetzt werden, d.h. es können nur noch 900 € pro Jahr von der Einkommensteuer abgezogen werden.
Eine Erhöhung der Erbschaftsteuer oder der Umsatzsteuer soll es nicht geben.
Im Personalbereich will die Regierungskoalition folgende Änderungen vornehmen:
- Verlängerung der Frist für eine sachgrundlose Befristung eines Arbeitsverhältnisses von 24 auf 48 Monate. Dies sei besonders für Startups hilfreich.
- Telefonische Krankschreibungen sollen wieder abgeschafft und Krankmeldungen i.d.R. ab dem ersten Tag notwendig sein.
- Abschaffung des Kündigungsschutzes für Spitzenverdiener (ab rd. 177 T€ Gehalt p.a.).
Hier ist zu beachten, dass es erst einmal die Reformpläne der Bundesregierung sind, die noch durch die Gremien des Bundestages und Bundesrats verabschiedet werden müssen. Hier wird sich sicherlich noch die eine oder andere Änderung ergeben.
Die Aufzählung der Reformvorschläge erhebt nicht den Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit. (Quellen: Tagesschau und Spiegel).